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Versicherung für Au Pair

HanseMerkur: Krankenversicherung für Au-Pair-Reisen
oder für Au-Pairs in Deutschland

Reise-Unfall- und Reise-Haftpflicht-Versicherung können eingeschlossen werden

Krankenversicherung für Au Pair
  • Keine Selbstbeteiligung/ kein Selbstbehalt
  • Incoming and Outgoing: Alle Tarife gelten für ausländische Au Pairs, die in Deutschland als Au Pair arbeiten sowie für Deutsche Au Pairs, die im Ausland als Au Pair arbeiten.
  • Auslandsreise-Krankenversicherung: 2 Tarifvarianten stehen zur Auswahl: Basic und Profi
  • Versicherungsschutz wird auch gewährt, wenn zum Zeitpunkt des Schadens kein gültiger Au Pair-Status mehr besteht
  • Vorerkrankungen: Keine Leistung für Behandlungen, bei denen bei Reiseantritt feststeht, dass sie bei planmäßiger Durchführung der Reise stattfinden müssen
  • Mitnahme des Versicherungsvertrages bei Gastfamilienwechsel ist möglich
  • Versicherungsfähig sind Personen bis zum 35. Geburtstag
  • Bei vorzeitiger Abreise, Vertragsende zur nächsten monatlichen Prämienfälligkeit und Rückerstattung der zuviel bezahlten Prämie
  • für bis zu 6 Wochen innerhalb eines Jahres besteht Versicherungsschutz im Heimatland und in dritten Ländern, wenn der Vertrag für mindestens 12 Monate abgeschlossen wurde
  • Abschiebekosten bis 1.000 € (Tarif Kompakt) bzw. 5.000 € (Tarif Komfort)
  • Bei deutschen Au Pairs im Ausland: abschließbar bis zum Abreisetag
  • Bei ausländischen Au Pairs in Deutschland: auch nach Einreise immer abschließbar. Sollte sich Ihr Aupair allerdings schon länger als seit 31 Tagen in Deutschland aufhalten, kommt es zu einer allgemeinen Wartezeit von 31 Tagen für Erkrankungen (bei Unfällen gibt es keine Wartezeit). Sollte eine lückenlose Vorversicherung bestehen, kann die Wartezeit entfallen.
  • Verlängerung nach Reisebeginn möglich bis insg. max. 5 Jahre
  • Einreisedatum unbekannt: steht das Einreisedatum noch nicht fest, ist das geplante Datum anzugeben und anschließend das tatsächliche Ein- bzw. Ausreisedatum innerhalb von 31 Tagen nach Einreise der HanseMerkur schriftlich nachzuweisen
  • Keine Selbstbeteiligung
  • Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben



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